Für Ärzte

Nach dem Studium: gesetzlich oder privat krankenversichert?

Das Studium ist geschafft, der erste Arbeitsvertrag unterschrieben. Spätestens jetzt taucht eine Frage auf, die dich viele Jahre begleitet: gesetzlich krankenversichert bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln?

Das Wichtigste in Kürze

  • Als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt kannst du nur wählen, wenn dein regelmäßiges Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2026: 77.400 Euro im Jahr). Wer sich niederlässt, kann in der Regel immer wählen.
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, in der privaten nach Alter, Gesundheit und gewähltem Tarif.
  • Entscheidend ist nicht der Beitrag von heute, sondern deine Lebensplanung: Familie, Teilzeit, Niederlassung und das Alter.

Kannst du überhaupt wählen?

Angestellte sind in der Regel gesetzlich pflichtversichert, solange ihr regelmäßiges Jahresgehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. 2026 liegt sie bei 77.400 Euro brutto im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Die Grenze wird jedes Jahr angepasst.

Das Grundgehalt als Assistenzärztin oder Assistenzarzt liegt nach den gängigen Tarifverträgen im ersten Jahr meist darunter. Ob regelmäßige Dienste und Zulagen mitzählen, hängt von deinem Vertrag ab. Viele können deshalb erst nach einigen Berufsjahren oder mit dem Wechsel in die Facharztstufe wählen. Wer sich niederlässt, ist nicht mehr versicherungspflichtig und kann sich in der Regel frei entscheiden.

Wie sich die beiden Systeme unterscheiden

  • Beitrag: In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du einen Prozentsatz deines Einkommens, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. In der privaten richtet sich der Beitrag nach deinem Eintrittsalter, deinem Gesundheitszustand und dem Tarif, den du wählst.
  • Familie: In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder und Partner ohne eigenes Einkommen oft beitragsfrei mitversichert. In der privaten braucht jede Person einen eigenen Vertrag.
  • Leistungen: Die gesetzlichen Leistungen sind weitgehend einheitlich geregelt. In der privaten legst du sie mit dem Tarif selbst fest, und sie sind vertraglich zugesichert.
  • Arbeitgeberzuschuss: Als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt bekommst du in beiden Fällen einen Zuschuss deines Arbeitgebers, in der Regel bis zur Hälfte des Beitrags und gedeckelt auf einen Höchstbetrag.

Welche Fragen du dir vorher stellen solltest

  1. Wie sieht deine Familienplanung aus? Kinder, ein Partner mit geringem Einkommen oder eine Elternzeit verändern den Vergleich deutlich.
  2. Planst du Teilzeit oder eine Niederlassung? Dein Einkommen beeinflusst den gesetzlichen Beitrag, nicht aber den privaten.
  3. Wie ist dein Gesundheitszustand? Für die private Krankenversicherung gibt es eine Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen.
  4. Wie geht es im Alter weiter? Auch im Ruhestand zahlst du Beiträge. Schau deshalb auf die langfristige Entwicklung und darauf, wie ein Tarif fürs Alter vorsorgt, nicht nur auf den Einstiegsbeitrag.

Was du jetzt tun kannst

  • Prüf in deinem Arbeitsvertrag, wie hoch dein regelmäßiges Bruttogehalt ist und was dazugehört.
  • Schreib auf, wie du dir die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre vorstellst: Familie, Arbeitszeit, Klinik oder Praxis.
  • Du kannst noch nicht wählen oder willst dich noch nicht festlegen? Dann sieh dir einen Optionstarif an. Du bleibst gesetzlich versichert und sicherst dir gegen einen kleinen monatlichen Beitrag deinen heutigen Gesundheitszustand. Wechselst du später in die private Krankenversicherung, gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Erkrankungen, die in der Zwischenzeit hinzukommen, stehen dem Wechsel dann in der Regel nicht im Weg. So hältst du dir die Entscheidung offen. Wann und in welchem Umfang du die Option nutzen kannst, regeln die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.
  • Lass beide Wege für deine Situation durchrechnen, bevor du dich entscheidest. Ein Tarifvergleich allein reicht dafür nicht.

Du stehst vor der Entscheidung? Wir gehen beide Wege gemeinsam in Ruhe durch.

Termin buchen

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Regelungen können sich ändern und unterscheiden sich je nach Bundesland, Dienstherr und Versorgungswerk.

Mehr zum Thema