Das Wichtigste in Kürze
- Die Pension beträgt höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Gemeint ist das Brutto, und den Höchstsatz erreichst du erst nach rund 40 Dienstjahren in Vollzeit.
- Teilzeit, Beurlaubung, ein später Einstieg oder ein früherer Ruhestand senken die Pension.
- Von der Pension gehen noch Steuern und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Deine persönliche Lücke zeigt eine Versorgungsauskunft.
Wie die Pension berechnet wird
Grundlage sind deine ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, vereinfacht dein Grundgehalt aus der letzten Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe, dazu je nach Situation der Familienzuschlag. Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit in Vollzeit bekommst du in der Regel 1,79375 %. Nach 40 Jahren ergibt das den Höchstsatz von 71,75 %. Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Dienstherr.
Warum die Pension meist unter dem letzten Netto liegt
- Der Satz bezieht sich aufs Brutto. 71,75 % klingt nach viel. Von diesem Betrag gehen aber noch Steuern ab. Die Pension ist steuerpflichtig, nur ein Freibetrag bleibt steuerfrei, und der wird für jeden neuen Pensionärsjahrgang kleiner.
- Die Krankenversicherung läuft weiter. Im Ruhestand steigt der Beihilfesatz in der Regel, die private Krankenversicherung für den Rest und die Pflegeversicherung zahlst du aber weiterhin selbst.
- Nicht jeder erreicht 40 Dienstjahre. Das Studium zählt in der Regel nur begrenzt, und wer erst später verbeamtet wird, sammelt weniger Dienstjahre. Teilzeit und Beurlaubung, etwa für die Familie, zählen nur anteilig.
- Ein früherer Ruhestand kostet. Wer vor der Regelaltersgrenze in Pension geht, muss in der Regel einen Abschlag von 3,6 % pro Jahr hinnehmen, und das dauerhaft.
Das Ergebnis: Selbst mit dem Höchstsatz liegt die Pension netto meist spürbar unter deinem letzten Nettogehalt. Mit Teilzeitphasen oder einem späten Einstieg kann die Lücke deutlich größer sein.
Was du jetzt tun kannst
- Beantrage eine Versorgungsauskunft bei deinem Dienstherrn bzw. der zuständigen Versorgungsstelle. Sie zeigt dir, mit welcher Pension du nach heutigem Stand rechnen kannst.
- Rechne die Pension auf netto um: Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung abziehen.
- Vergleiche das Ergebnis mit dem Einkommen, das du im Ruhestand haben möchtest. Die Differenz ist deine Versorgungslücke.
- Plane früh: Wer schon in den ersten Dienstjahren anfängt, kann die Lücke mit kleineren Beträgen schließen und hat mehr Spielraum, etwa für Teilzeitphasen.
- Denk auch an die Dienstunfähigkeit: Wer vorzeitig dienstunfähig wird, hat oft noch weniger Dienstjahre und damit eine niedrigere Pension.
Hinweis: Wenn du die Lücke mit Geldanlagen wie Fonds oder ETFs schließt, bedenke: Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden, auch Verluste sind möglich.
Du willst wissen, wie groß deine Lücke ist? Wir rechnen sie gemeinsam durch, in Ruhe und kostenfrei.
Termin buchenHinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Regelungen können sich ändern und unterscheiden sich je nach Bundesland, Dienstherr und Versorgungswerk.